München, 18.01.2010 – Am 6. Januar 2010 wurde im Marktsegment „Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen“ wieder einmal Recht gesprochen. Diesmal war Austragungsort das Landesgericht Frankfurt am Main: Der Hersteller Adobe konnte eine einstweilige Verfügung gegen einen Software-Händler erwirken, der gebrannte Software-Datenträger in Kombination mit einer eigens erstellten notariellen Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb vertrieben hat.

„Wie schon vorherige juristische Entscheidungen tangiert auch dieses Urteil unser operatives Geschäft nicht!“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „im Gegenteil: es bestätigt unser Geschäftsmodell enorm, das strikt auf der Tatsache basiert, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen gemäß den Hersteller-Vorgaben rechtssicher und legal ist. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, geht einfach immer wieder unnötige Risiken ein, die sowohl für das eigene Unternehmen als auch für den Kunden negative Auswirkungen haben können.“

Dabei ist der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen absolut risikofrei und legal und kann zu enormen Einsparungen führen, wenn man sich wie die U-S-C GmbH an folgende Regeln hält:

1. Handle ausschließlich Originalprodukte
Das Kern-Geschäft der U-S-C GmbH konzentriert sich auf den Vertrieb von gebrauchten Einzelplatz-Lizenzen. Der Verkauf von gesamten Software-Paketen ist legal und unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. Bei der U-S-C GmbH wechseln nur Original-Produkte mit Original-COA, Buch und CD den Besitzer.

2. Handle gemäß den Herstellervorgaben
Der Lizenz-Transfer von gebrauchten Software-Lizenzen findet bei der U-S-C GmbH stets gemäß den Vorgaben der Hersteller statt und ist daher zu 100 Prozent rechtssicher. Da gerade beim Handel von Volumenverträgen der Erschöpfungsgrundsatz nicht gesichert gilt, ist es gerade hier besonders wichtig, sich an die vom Hersteller explizit im Volumenvertrag festgelegten Regeln zum Weiterverkauf zu halten. Die U-S-C GmbH handelt grundsätzlich nicht aus Volumenverträgen herausgelöste Lizenzen.

3. Handle transparent, fair und rechtssicher
Der U-S-C GmbH ist ein offener und fairer Umgang mit dem Kunden extrem wichtig. Jeder Schritt des Lizenz-Transfers wird offen gelegt. Dank dieser nach allen Seiten hin transparenten Vorgehensweise hat die U-S-C GmbH eigens angefertigte Testate oder notarielle Bestätigungen nicht nötig.

Die U-S-C handelt ausnahmslos nach diesen Regeln. „Das bedeutet zwar, dass wir unseren Kunden nicht alle gebrauchten Software-Produkte anbieten können“, führt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner weiter aus, „doch das, was wir anbieten ist legal, risikofrei und rechtssicher. Was nützt Ihnen das tollste Schnäppchen, wenn Sie danach juristische Probleme haben und einen Anwalt brauchen?“ Die U-S-C GmbH hat seit Firmengründung nicht einmal im Ansatz juristische Probleme mit den Herstellern gehabt – dafür aber eine kontinuierlich wachsende Zahl zufriedener Kunden, die dank der fairen, offenen und risikofreien Handelsmethoden der U-S-C GmbH sehr viel Geld eingespart haben.

 

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18.Januar 2010: Jüngster Rechtsstreit im Software-Lizenz-Handel gibt dem Geschäftsmodell der U-S-C GmbH einen positiven Schub

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