BGH bestätigt EuGH-Urteil zu gebrauchter Software
Ja zum Handel mit Gebrauchtsoftware –
Aber: Weiter unklar Aufspaltung von Volumenlizenzen!
München, 18.07.2013 – Mit dem UsedSoft-Urteil vom 17.07.2013 hat das BGH wesentliche Grundentscheidungen des EuGH-Urteils vom 3. Juli 2012 bestätigt, bzw. an das Oberlandesgericht München zur finalen Entscheidung durchgewunken. Damit ist der Handel mit Gebrauchter Software und Gebrauchter Download Software ganz klar erlaubt.
Unsere Interpretation der aktuellen BGH-Urteilsbegründung ZR 129/08; 17. 07. 2013
Aber: Ungeklärt ist nach wie vor der Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus Volumenlizenzen.
Das EuGH hat im Bezug auf das Herausspalten von Lizenzen explizit sein Veto ausgesprochen. Der BGH hat zu diesem Punkt keine Stellung bezogen. Hier liegt jetzt die finale Entscheidung beim OLG.
„Hoffentlich wird das finale Urteil des OLG für UsedSoft nicht der in der Presse schon befürchtete Pyrrhussieg*“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner. „Bestätigt das OLG nämlich das EuGH-Urteil auch in den noch offenen Punkten, ist das zwar ein großer Sieg für den Handel mit Gebrauchtsoftware, könnte aber trotzdem sehr schmerzhaft für das Geschäftsmodell von UsedSoft und anderen Wettbewerbern werden.“
„Auch dieses BGH-Urteil bestätigt wieder einmal mehr das Geschäftsmodell der U-S-C“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „bei uns gibt es keine aufgespaltenen Volumenlizenzen, daher auch kein rechtliches Restrisiko. Unsere Kunden schlafen ruhig!“
*Pyrrhussieg: Der Sieger geht aus dem Konflikt ähnlich geschwächt hervor wie ein Besiegter und kann auf dem Sieg nicht aufbauen, s.a. heise online Artikel vom 03.07.2012
Über die U-S-C GmbH:
Die U-S-C GmbH mit Sitz in München ist seit 10 Jahren Spezialist für gebrauchte Software und neuer Software. Zu Ihrem Kerngeschäft gehört neben einem Online-Web-Shop die professionelle SAM-Beratung. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C gebrauchte Produkte schon immer gemäß den Richtlinien des EuGH-Urteils vom 03.07.2012. Außerdem ist U-S-C freier Lizenzgutachter und führt – als Experte für Microsoft, VMware, Adobe und Citrix – Lizenz-Audit-Vorbereitungen, Software Asset Management (SAM) und alle Hersteller übergreifende Lizenz-Workshops durch. „Wir sind professionelle und geprüfte Lizenzberater, aber bewusst unabhängig von Herstellern wie Microsoft“, betont U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „dadurch können wir frei von Herstellerauflagen und besonders kundenorientiert beraten.“ Weitere Informationen unter u-s-c.de.
Bei Rückfragen:
U-S-C GmbH, Peter Reiner, Ramersdorferstr. 1, 81669 München,
Telefon: +49 (0)89 600 87 86 0, Mail: info@u-s-c.de
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