München, 06.07.2010 – Zur jüngsten Adobe Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2010 betont U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Unser Geschäft bleibt von solchen Entscheidungen unberührt. Es gibt sehr viel Gebrauchtsoftware, die unbedenklich gehandelt werden darf, da hier die Rechtslage klar ist! Das sollte man aufgrund dieser jüngsten OLG Entscheidung nicht vergessen!“
U-S-C hat viele Kunden aus dem öffentlichen Bereich sowie Banken, Betriebe und Unternehmen, die sehr zufrieden und absolut rechtssicher seit Jahren gebrauchte Softwarelizenzen einsetzen und dadurch enorme Geldsummen einsparen. „Eine so spezielle Entscheidung wie jetzt in Frankfurt wird immer wieder gerne dazu missbraucht, den gesamten Handel mit Gebrauchtsoftware Lizenzen in Misskredit zu bringen“, bedauert Peter Reiner, „dabei ist es doch so einfach!“ Wer folgende Regeln beim Erwerb und Einsatz von Gebrauchtsoftware Lizenzen einhält, ist zu 100% auf der rechtssicheren Seite:
1. Regel: „Kaufe nur komplette Volumenverträge gemäß den Herstellervorgaben“
Der Lizenz-Transfer von gebrauchten Software-Lizenzen findet bei der U-S-C GmbH stets gemäß den Herstellervorgaben statt und ist daher zu 100 Prozent rechtssicher. Aufgeteilte Volumenverträge und Teillizenzen aus Volumenverträgen bergen ein rechtliches Restrisiko, da die entscheidende Rechtsgrundlage dafür fehlt.
2. Regel: „Gesundes Misstrauen bei Billigangeboten“
Bei besonders günstigen Lizenzangeboten ist Vorsicht geboten, da sich hinter diesen eventuell Edu-, Government- oder Academic-Lizenzen verbergen könnten. Diese bergen ein hohes Restrisiko, da hier vom Hersteller der Lizenztransfer grundsätzlich untersagt wird. Holen Sie Vergleichsangebote ein oder nutzen Sie den kostenlosen U-S-C Lizenz Beratungsservice!
3. Regel: „Kaufe ausschließlich vollständige Originalprodukte“
Die U-S-C kauft, verkauft und tauscht ausschließlich vollständige Original-Software-Produkte mit Original-COA, Buch und CD. Nur Teile davon zu kaufen, wie z.B. oft im Internet angebotene Betriebssystem-Sticker, ist rechtswidrig.
4. Regel: „Achte auf Transparenz“
Achten Sie auf einen transparenten und kompletten Lizenz-Transfer. Ein transparenter Handel macht eigene Urkunden, notarielle Testate oder Haftungsfreistellungsklauseln überflüssig.
U-S-C Umdenken, Statt Cash verschenken.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung im PDF Format:06.Juli 2010: Gebrauchtsoftware von U-S-C ist immer zu 100 % rechtssicher!
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