„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

 

usedSoftDeutschland verklagt Lizenzgutachter U-S-C „wegen unlauterem Wettbewerb“

München, 06.05.2015 – Am 18. März reichte die usedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage gegen die U-S-C GmbH „wegen unlauterem Wettbewerb“ ein. Hintergrund ist u.a. der folgende Hinweis der U-S-C in einem Blogbeitrag vom 09.01.2015: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“.

„Diese Lizenz-Meinung lassen wir uns nicht verbieten“, so U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner und weiter: „Wir freuen uns auf den Prozess. Denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas „Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen„. Wir raten bei einem solchen Kauf ganz bewusst nach wie vor zur Vorsicht, denn wir sind ja nicht nur Spezialist für den Handel mit Gebrauchtsoftware, sondern führen als ausgebildeter Lizenzgutachterseit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige SAM Audits durch. Seit Firmengründung achten wir aufLizenz-Sicherheit sowie transparente und lückenlos dokumentierte Lizenz-Rechte-Ketten. Wir weisen stets auf bestehende Restrisiken beim Kauf von Gebraucht Software hin – wie beispielweise bei einer Lizenzüberprüfung die ablehnende Haltung der Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis –und handeln gebrauchte Software strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben.

U-S-C vertritt die Meinung, dass mit den zum Handel mit Gebrauchtsoftware ergangenen EuGH- und BGH-Urteilenunter speziellen Konstellationen im Client/Server Umfeld „Das Aufspalten von Volumenlizenzen von Microsoft“noch nicht abschließend geklärt ist – auch das jüngste BGH Urteil vom 11.12.2014 (für das noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt) bezieht sich nur auf die spezifisch in dem dortigen Fall betroffenen speziellen Adobe Volumenlizenzen.

„Ergo gibt es unserer Meinung aktuellnoch Restrisiken bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen, die gerade im Falle eines Audits durch Microsoft zu Problemen führen können“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Walter Lang und weiter: „Wir haben bereits vor über zwei Jahren auf unserer Webseite dazu unsere Meinung kund getan. Damals forderte uns die usedSoft Schweiz AG zur Unterlassung dieser Meinungsäußerung auf. Es kam zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dieses hat usedSoft verloren. Der Antrag wurde auch in 2.Instanz vom Hanseatischen Oberlandesgericht in allen Punkten abgelehnt. Schon damals gelang es usedSoft nicht, uns unsere kritischen Meinungsäußerungen zu aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen verbieten zu lassen.“

Jetzt kommt es zu einem erneuten Prozess der beiden Münchner Firmen – nach Hamburg wird diesmal das Düsseldorfer Gericht Recht sprechen. Die mündliche Verhandlung ist für den Juli 2015 angesetzt. Wir halten Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen: U-S-C GmbH, Peter Reiner, Ramersdorferstr. 1, 81669 München,
Telefon: +49 (0)89 600 87 86 0, Mail: info@u-s-c.de

 

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