München, 28.07.2011 – Die Konkurs-Meldung von usedsoft/Schweiz und die soeben von Microsoft gewonnene Schadensersatz-Klage gegenüber einem usedsoft‐Kunden schlagen spürbare Wellen. „Uns rufen zunehmend verunsicherte Kunden an, die wissen wollen, ob ihnen das bei U-S-C auch passieren könnte“, erklärt U‐S‐C Geschäftsführer Peter Reiner, „dabei ist die Antwort einfach: Nein!“

Die Münchener Lizenz-Spezialisten kaufen und verkaufen gebrauchte Software‐Lizenzen ausnahmslos gemäß den Vorgaben von Microsoft. Beim Verkauf einer gebrauchten Software‐Lizenz informiert U-S-C umgehend Microsoft Irland. Besonders wichtig bei U-S-C: Die lückenlose und transparente Rechtekette. „Testate oder notarielle Bestätigungen gibt es bei U-S-C nicht“, erläutert Peter Reiner, „dass die vor Gericht nichts bringen, zeigt wieder einmal mehr die bereits erwähnte Schadensersatz-Klage.“

Das Geschäftsmodell der Münchener Firma basiert seit Firmengründung 2004 auf absoluter Rechtssicherheit. „So gibt es bei U-S-C keine aufgeteilten Lizenzverträge oder „Trick 17- Aktionen“ mit Edu‐ oder Government‐Lizenzen“, betont Peter Reiner, „auf das Restrisiko solcher Deals haben wir zuletzt im Januar 2010 ausführlich hingewiesen. Diejenigen, die darunter nämlich letztendlich leiden müssen, sind die Kunden.“ U-S-C Kunden kann das nicht passieren. „Wir hatten noch nie Ärger mit Justitia und so soll es auch bleiben“, betont der U-S-C Geschäftsführer und ergänzt mit einem Augenzwinkern, „nur wenn unsere Kunden ruhig schlafen können, können wir das auch.“

 

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28.Juli 2011: Schadensersatz-Zahlung? – Gebraucht-Software von U-S-C ist immer rechtssicher!

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